Nein zum Epidemie-Gesetz in NRW! Grundrechte schützen!

Niema Movassat

Die schwarz-gelbe Landesregierung unter Armin Laschet (CDU) hat ein Epidemie-Gesetz vorgelegt, dass es in sich hat. Die wichtigsten Kritikpunkte:

 

1. Das vorgelegte Gesetz ermöglicht der Landesregierung, medizinisches Personal, also Ärzte, Krankenpfleger*innen, Rettungssanitäter*innen, zur Arbeit zu verpflichten. Statt das Gesundheitspersonal also endlich ordentlich zu bezahlen und für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen, wird auf Zwang gesetzt. Es handelt sich um einen verfassungswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit, zumal Arbeitszwang nach Art. 12 Abs. 2 Grundgesetz verboten ist.

2. Ob medizinisches Personal zur Arbeit verpflichtet wird, entscheidet nicht das Parlament, also der Landtag, sondern allein die Landesregierung. So viel Macht für die Landesregierung ist abzulehnen!

3. Das Epidemie-Gesetz ist ein Notstandsgesetz. Aber es gilt nicht nur für den Krisenfall, sondern soll in weiten Teilen dauerhaft gelten.

Der Gesetzentwurf ist verfassungswidrig, weil er Grundrechte verletzt. Er gibt der Exekutive zu viel Macht. Das macht aus der Coronakrise eine Demokratiekrise.

Wir sagen "Nein" zum Gesetzentwurf und fordern die Landesregierung auf, ihn grundlegend zu überarbeiten und die oben genannten Punkte zu ändern!